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   BVerwG, 10.03.1989 - 9 B 58.89   

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https://dejure.org/1989,9765
BVerwG, 10.03.1989 - 9 B 58.89 (https://dejure.org/1989,9765)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1989 - 9 B 58.89 (https://dejure.org/1989,9765)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1989 - 9 B 58.89 (https://dejure.org/1989,9765)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für eine Zulassung der Revision - Asylerheblichkeit bei einer Gruppenverfolgung einer ethnischen Minderheit - Rüge der Verletzung des Anspruchs auf ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 9 B 58.89
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine große Anzahl t.ischer Asylbewerber Bedeutung haben mag (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 9 B 58.89
    Ein Verstoß gegen den Anspruch der Prozeßbeteiligten auf rechtliches Gehör liegt nur dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. u.a. BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 9 B 58.89
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine große Anzahl t.ischer Asylbewerber Bedeutung haben mag (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 9 B 58.89
    Dergleichen läßt sich entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht schon daraus herleiten, daß sich das Gericht in seinen schriftlichen Entscheidungsgründen nicht mit jedem einzelnen Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich und eingehend befaßt (vgl. u.a. BVerwG, Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78).
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